Die Schiedsstelle der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Steinfurt dient der außergerichtlichen Erledigung von Streitigkeiten zwischen Kunden und den der Innung angeschlossenen Kfz-Werkstätten im Kreis Steinfurt. Sie befasst sich mit Streitigkeiten aus dem Gebrauchtwagengeschäft - mit Ausnahme über den Kaufpreis - und aus Reparaturaufträgen einschließlich deren Bezahlung. In beiden Fällen sind Fahrzeuge über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ausgenommen. Ausschlaggebend für die Zuständigkeit der Schiedsstelle ist der Geschäftssitz des Händlers oder der Werkstatt. Die Schiedsstelle befasst sich nicht mit Streitigkeiten, die bei Gericht anhängig sind.
So muss nicht jeder Streit, den die Betroffenen nicht selbst beilegen können, unbedingt vor Gericht ausgetragen werden. Die Höhe der Gerichtskosten und die lange Dauer eines Gerichtsverfahrens stehen dem kostenlosen Schiedsverfahren gegenüber. Viele Beschwerden können schon im Vorfeld ausgeräumt werden. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
Die Anrufung der Schiedsstelle muss schriftlich erfolgen unter Einreichung der Unterlagen, die als Beweismittel in Betracht kommen, insbesondere Reparaturrechnungen, Gutachten, Kostenvoranschläge und schriftlich erteilte Aufträge. Ein Schiedsantrag steht Ihnen in der Anlage als Download zur Verfügung. Der Ablauf des Schiedsverfahrens ist in einer Geschäfts- und Verfahrensordnung geregelt.
1. Vorsitzender: - Stellvertreter | RA und Notar Thomas Rathmann RA Nico von Royen |
2. Vertreter der Überwachungsorganisation: - Stellvertreter: | Franz Linnemann |
3. Vertreter der Innung: - Stellvertreter: | Friedrich Berkemeier Burkhard Schröer |
4. Sachverständiger des DAT: - Stellvertreter: | Michael Wessels Marcel Kipp |
5. Vertreter des ADAC: | Ernst Flacke |
Die Anschrift der Geschäftsstelle lautet:
Schiedsstelle der Innung des
Kraftfahrzeuggewerbes Steinfurt
Laugestr. 51
48431 Rheine
Tel.: 05971/4003-1220
Fax: 05971/4003-91220