Es ist wieder soweit: der Oktober ist da und mit ihm niedrigere Temperaturen. Bereits ab Temperaturen unter 10° C fährt es sich mit Sommerreifen nicht mehr so sicher. Die spezielle Gummimischung und das besondere Profil der Winterreifen haften besser auf nassen und schneebedeckten Fahrbahnen. Der Bremsweg verkürzt sich.
In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht: Bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" ist eine entsprechende Bereifung vorgeschrieben (§ 2 Absatz 3a StVO). Viele ältere Winter- und Ganzjahresreifen ohne Alpine-Symbol sind jedoch ab 1. Oktober 2024 nicht mehr für Eis und Schnee zugelassen. Reifen, die nur die M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) tragen und vor dem 31. Dezember 2017 produziert wurden, dürfen ab diesem Datum nicht mehr bei winterlichen Straßenbedingungen genutzt werden. Wer bei winterlichen Verhältnissen mit solchen Reifen unterwegs ist, muss mit Bußgeldern von mindestens 60 Euro und Punkten in Flensburg rechnen.
Der Vorstand der Kfz-Innung Steinfurt weist darauf hin, dass die Werkstätten gut vorbereitet sind. Die Mitgliedsbetriebe findet man hier.